Allgmeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle,
auch künftige vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen Glanzstück Werbetechnik GmbH
(nachstehend Glanzstück genannt) und ihren Kunden im gesamten Produkte- und
Dienstleistungsbereich, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Leistungen aller Art, die durch Dritte als
Erfüllungsgehilfen erbracht werden. Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung
des Auftraggebers erforderlich. Die Abgabe einer Bestellung und/oder Unterzeichnung eines
Auftrages schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein. Der Kunde
verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu
machen.
2. Offerten
Ohne anders lautenden Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten von
Glanzstück auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten. Offerten,
die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur
unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach
30 Tagen.
3. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise
zuzüglich MwSt. Wurde keine spezielle schriftliche Abmachung getroffen, erfolgt die
Fakturierung zu den allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätzen (siehe weiter unten).
Material- und Nebenkosten, ausserordentliche Fahrzeugvorbereitung bei extremer
Verschmutzung, das Entfernen von Dellen und Kratzern, Transportkosten, Reisespesen und
dergleichen werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem Kunden
pauschal in Rechnung gestellt.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden/Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Glanzstück. Sie behält sich das
Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig
entstehenden Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen vor, auch wenn Zahlungen auf
bestimmt bezeichnete Waren und Dienstleistungen erfolgen. Der Kunde tritt seine
Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware an Dritte hierdurch an Glanzstück ab,
welche die Abtretung hiermit annimmt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde
verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Folierungsaufträgen (Car-Wrapping & Teilfolierungen) behält sich Glanzstück vor, eine
Anzahlung bei Auftragserteilung von 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages zu
verlangen. In diesen Fällen werden die restlichen 50% nach Erbringen der Leistung in
Rechnung gestellt.
Materialbestellungen können gegen Rechnung geliefert werden. Die Zahlung des
Rechnungsbetrags hat in diesem Fall innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne
jeden Abzug zu erfolgen. Nach der 1. Mahnung ist Glanzstück jederzeit berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das
Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags
verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und
Retentionsrechte. Mehrere Auftraggeber haften Glanzstück gegenüber als Solidarschuldner.
6. Lieferung und Lieferfristen
Die genannten Liefertermine sind Richttermine. Bei vereinbartem Liefertermin (Fixtermin)
sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (wie z.B. mängelfreier Zustand und
Lieferung des zu folierenden Objektes) und deren Termine festzulegen. Kommt der Kunde
seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so
haftet Glanzstück nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Darüber hinaus hat
Glanzstück einen Anspruch auf Ersatz der ihr daraus entstehenden Kosten. Vereinbarte
Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Einganges des zu folierenden Objektes bei
Glanzstück und enden mit dem Tag, an dem die Arbeiten Glanzstück verlassen. Bei
Lieferverzug kann der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung
und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach
neuerlicher Setzung einer Nachfrist erklären. Überschreitungen des Liefertermins bzw.
Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche Glanzstück kein Verschulden trifft, z.B.
Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen, Aussperrung, Strommangel,
Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen
den Kunden nicht, Glanzstück für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
Sofern die Leistungsverzögerung länger als zehn Tage dauert, ist der Kunde berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
7. Versicherung des zu folierenden Objekts
Abholung und Lieferungen von zu folierenden Fahrzeugen und Objekten durch Glanzstück
erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde muss dafür besorgt sein, dass
sein Fahrzeug, bzw. Objekt, jederzeit und ausreichend auch für Transporte versichert ist.
8. Reklamationen/Mängelrüge
Die erhaltene Ware, resp. das folierte/beschriftete Objekt, ist sofort bei Übernahme auf
allfällige Mängel zu überprüfen. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform, sie können per E-mail
übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheiden wir je nach Schadenfall
zwischen Nachbesserung, Herabsetzung des Rechnungsbetrages oder Stornierung des
gesamten Auftrages mit Rückzahlung des Rechnungsbetrages und entsprechendem
Rückbau am folierten Objekt. Es können leichte Abweichungen der Farbe und Form bei den
Folien auftreten, ohne dass eine Reklamation berechtigt ist. Optische Beeinträchtigungen,
welche bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als
Mangel und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Branchenübliche Abweichungen in
Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, bleiben vorbehalten und können
nicht beanstandet werden. Soweit Glanzstück durch Zulieferer Einschränkungen und
Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden von Glanzstück.
9. Verantwortlichkeit für Druckinhalte
Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen,
Daten, wie Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung,
dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Verantwortung für
Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt. Glanzstück ist nicht verpflichtet, die
eingelieferten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit
oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Der Kunde haftet
alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Glanzstück gegenüber allen
Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberechten, Leistungsschutzrechten,
sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden,
schad- und klaglos zu halten.
10. Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht von Glanzstück für die zur Verfügung gestellten Unterlagen und
Daten sowie Arbeitsunterlagen (Fotos, Daten, usw.) besteht nicht. Eine Aufbewahrung ist
ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
11. Fotografische Dokumentation der Folierung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Glanzstück die Folierung an seinem Objekt
fotografisch festhält und diese Fotos für Dokumentationszwecke, sowie für die Werbung
einsetzen darf. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht. Falls der
Kunde die fotografische Dokumentation nicht erlauben möchte, hat er dies anlässlich der
Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
13. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von Glanzstück. Es gilt schweizerisches Recht. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen
Gerichte am Sitz von Glanzstück zuständig.
AGB, Version 1.0, September 2023